Unterrichtsbedingungen
1. Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zum Besuch und der Bezahlung der gebuchten Kurseinheit.

2. Bei Austritt oder Unterbruch ist eine schriftliche Abmeldung auf Ende des laufenden Quartals erforderlich. Andernfalls ist die Kursgebühr auch für das folgende Quartal zu bezahlen. Ausgenommen davon sind in sich geschlossene Kurseinheiten.

3. Quartalsbeginn ist jeweils im Februar, Mai, August und November Das Quartal beinhaltet jeweils 9 Lektionen.

4. Während den Schulferien und an allgemeinen Feiertagen wird in der Regel kein Unterricht erteilt. Ausfallende Lektionen können nach Absprache in einem anderen Kurs nachgeholt werden.

5. Bei Abwesenheit wegen Krankheit, Unfall (Artztteugnis), berufliche Ortsabwesenheit etc., besteht das Anrecht auf Unterbrechung des Kurses bis zu max. 6 Monaten.

6. Die Kursgebühr richtet sich nach den von den Schweizerischen Berufsverbänden empfohlenen Tarifen. Sie versteht sich als Pauschalentschädigung für eine Unterrichtsperiode und kann daher nicht reduziert werden, wenn Stunden aus irgendwelchen Gründen nicht besucht werden. Sie ist zu Beginn des Quartals oder der Kurseinheit zu bezahlen.

7. Für Sachbeschädigungen, Sachverluste und Unfälle während dem Unterricht wird nicht gehaftet.

8. Die Kursleiterin ist einer obligatorischen Berufshaftpflichtsversicherung angeschlossen und hat den Ethik-Code von Qualitop unterzeichnet.